
Fokus: Blendung durch Photovoltaikanlagen
Blendungen durch Photovoltaikanlagen (PV) führen in der Schweiz regelmässig zu Nachbarschaftskonflikten und Rechtsverfahren.
Die rechtliche Beurteilung solcher Fälle folgt einer klaren föderalen Struktur, auch wenn keine expliziten Grenzwerte für Blendung existieren.

Das eidgenössische Umweltschutzgesetz (USG) bildet die Grundlage für den Umgang mit Licht- und Blendimmissionen:
• Es gilt das Vorsorgeprinzip: Emissionen sind vorsorglich zu begrenzen.
• Für Blendung bestehen keine numerischen Grenzwerte.
• Trotzdem besteht eine Abklärungs- und Beurteilungspflicht, sobald eine erhebliche Störung möglich erscheint.
> Die konkrete Umsetzung erfolgt nicht auf Bundes-, sondern auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Jeder Kanton verfügt über ein Umwelt-Ausführungsgesetz, das den Vollzug des Bundesrechts regelt.
Besonderheit:
• Nur der Kanton Aargau verwendet explizit die Bezeichnung EG UWR.
• Alle Kantone kennen jedoch inhaltlich gleichwertige Regelungen.
Diese kantonalen Gesetze regeln u. a.:
• Zuständigkeiten von Gemeinden
• Abklärungs- und Gutachtenpflichten
• Auflagen und nachträgliche Massnahmen
• Fachaufsicht und Rechtsmittel
> Für Blendung durch PV sind diese Gesetze der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt.
In der Praxis entscheiden Gemeinden, ob und wie Blendung geprüft wird:
• Prüfung im Baubewilligungsverfahren
• Behandlung von Einsprachen
• Entscheid über Blendgutachten
• Interessenabwägung zwischen Solarenergie und Nachbarschutz
• Anordnung von Auflagen oder Anpassungen
Gerichte überprüfen später vor allem:
Wurde der Sachverhalt korrekt abgeklärt und nachvollziehbar begründet?
Beispiele kantonaler Umweltgesetze:
• Zürich – Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz
• Bern – Umweltschutzgesetz
• St. Gallen – Einführungsgesetz zur Umweltgesetzgebung
• Waadt – Loi sur la protection de l’environnement
• Genf – Loi sur la protection de l’environnement
> Unabhängig vom Namen erfüllen sie dieselbe Funktion wie das EG UWR.
• Keine Grenzwerte ≠ keine rechtlichen Pflichten
• Blendung ist objektiviert zu beurteilen (Dauer, Intensität, Zumutbarkeit)
• Gutachten sind häufig entscheidend
• Fehler im Verfahren führen regelmässig zu Rückweisungen durch Gerichte
Das Umweltrecht zur Blendung durch Solaranlagen ist:
• bundesrechtlich verankert
• kantonal organisiert
• kommunal vollzogen
Eine strukturierte, fachlich abgestützte Beurteilung schützt Gemeinden, Bauherrschaften und Nachbarn gleichermassen.