Blendungen

Blendungen durch PV-Anlagen im Siedlungsbereich – die wichtigsten Fragen

Allgemeine Fragen
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3. Welche konkreten Kriterien müssen für eine bezüglich Blendung unproblematische PVA erfüllt sein?

Die Basis für unsere Untersuchungen liefern die „Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen“ (ab S. 41)  des Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Zwei Kriterien sind definiert, von denen eines erfüllt sein muss, um eine Blendung als unproblematisch einstufen zu können: Es es gibt ein Blendzeiten-Kriterium und ein Leuchtdichte-Kriterium (Blendintensität) . Beide Kriterien haben das Ziel, eine übermässige Belastung des Auges durch Blendungen auf ein erträgliches und medizinisch vertretbares Mass zu senken.

Kriterium Blendzeiten

Zulässige Blenddauer auf den problematischen geblendeten Ort (Imissionsort)
a) Blenddauer pro Jahr max. 30 Stunden und
b) Blenddauer pro Tag max. 30 Minuten, an nicht mehr als 30 Tagen überschritten
Beide Kriterien a) und b) müssen zur Erfüllung der Blendzeitenregelung erfüllt sein.

Kriterium Leuchtdichte

Die effektiv auftretende Leuchtdichte von 50‘000 cd/m² (Candela pro Quadratmeter) darf nicht überschritten werden. Dies wird zu den effektiven Blendzeiten gemessen unter Berücksichtigung der im jeweiliggen Fall real auftretenden Raumwinkel in dieser Zeitspanne und der allfälligen Verwendung blendreduzierter Module mit ihren Messwerten.