
Ziel des Blendung-Checks ist die Prüfung der realen Situation (geplant oder bestehend):
a) von auftretenden Blendungen auf die Nachbarschaft, bzw. ob solche überhaupt auftreten können
b) Feststellung der rechtlich relevanten Blendungsdauer, wenn solche auftreten
c) Zusätzliche Simulation von blendreduzierten Modulen
d) Rechtliche und technische Beurteilung der Resultate in Form eines Gutachtens

Umfang Blendungs-Check
1. Erstellung des relevanten Topografiemodells und Integration der Umgebungsbebauung
2. Integration des Layoutplans der Solarmodule. Daraus wird die Anzahl der unterschiedlich ausgerichteten Modulgruppen ersichtlich
3. Berechnung der realen Situation im Jahresverlauf zur Bestimmung von Blendorten
4. Festhalten der jeweils beteiligten Modulgruppen auf die Blendorte (sofern vorhanden)
5. Jahressimulationen zur Bestimmung der jeweils effektiven Blenddauer auf betroffene Orte
Optional: Mögliche bauliche Lösungsansätze bei einer negativen Situation.
6. Gutachtenerstellung mit rechtlicher und technischer Resultatbeurteilung.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von Vorbereitungsarbeiten und Gutachtenerstellung sowie der Anzahl der simulierten Modulgruppen und Blendorte
Rechtssicherheit
Unsere Untersuchungen liefern rechtlich belastbare Resultate. Als rechtliche Basis dienen dabei in der Schweiz vor allem:
– das Schweizerische Umweltschutzgesetz (USG), insbes. Art. 11
– die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU), insbes. „Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen“
– die OMEN-Richtlinien des Bundesamts für Umwelt (BAFU)
Bemerkung zur Verwendung von Punktmessungen in Blendsimulationen
Wir verwenden keine Punktmessungen innerhalb unserer Simulationen, da die Resultate durch Punktmessungen nicht die effektiv zu erwartende Blendsituation widerspiegeln und den Vorgaben von USG, dem BAFU, insbesondere den OMEN-Richtlinien widersprechen. „Gutachten“ auf der Basis von Punktmessungen (z.B. mittels des „Blendtools“) sind rechtlich nicht relevant, können bei einer Baueingabe nicht verwendet werden und haben in einem gerichtlichen Streitfall keinen Bestand.
Beim Einsatz von blendreduzierten Modulen ist die Blendintensität (Leuchtdichte in Candela pro Quadratmeter [cd/m2]) zu den effektiven Blendzeiten zu simulieren. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der im jeweiligen Fall real auftretenden echten Raumwinkel. Eine Leuchtdichte-Untersuchung kann jeweils nur für ein spezifisches Modul erstellt werden. Zum verwendeten Solarmodul muss eine zertifizierte Messreihe vorliegen, wie sie z.B. vom SPF Institut für Solartechnik an der OST Ostschweizer Fachhochschule*) erstellt wird.
*) SPF Testing ist durch die schweizerische Akkreditierungsstelle SAS als Prüflabor international anerkannt.
Die effektiv auftretende Leuchtdichte von 50‘000 cd/m² sollte nach allgemeiner Auffassung nicht überschritten werden. Der Bereich bis 50’000 cd/m² wird im allgemeinen als lästig, derjenige darüber als schädlich bezeichnet.
Dazu das Umweltschutzgesetz USG Art. 11, Abs. 3:
„Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.“
Medizinisch gesehen ist die Schwelle zur schädigenden Wirkung der Blendungen sehr individuell. Bei Werten über 100’000 cd/m² ist jedoch von einer nachhaltigen Schädigung auszugehen. Solche Werte sind in keinem Fall akzeptabel. Nicht geklärt ist die Haftung (Hersteller, Solar-Fachbetrieb, Eigentümer PV-Anlage) im Falle von Augenschädigungen und deren medizinische Behandlung.
Umfang Blendungs-Check Leuchtdichte
7. Übernahme der Daten aus der Messreihe und Integration in das Simulationssystem
8. Simulation aller blendenden Modulgruppen auf die betroffenen Blendorte zur Feststellung der effektiven
Raumwinkel zu den Blendzeiten
9. Simulationen zur Ermittlung der Leuchtdichten
10. Korrektur der Blendwerte durch den AMF (Air Mass Factor) für die Schweiz, welcher die winkelabhängige Dämpfung der Sonnenstrahlen durch die Atmosphäre berücksichtigt
11. Allfällige Korrektur durch die PSR (Partial Sun Reflection). Diese berücksichtigt Situationen, in denen nicht die volle Sonnenscheibe (mit einem Durchmesser von 0.53°) reflektiert wird
12. Erstellung verständlicher Grafiken zu den Leuchtdichten, welche zu den Blendzeiten auftreten
13. Gutachtenergänzung mit den Resultaten der Leuchtdichte-Untersuchung. Rechtliche, technische und medizinische Resultatbeurteilung. Optional: Vorschläge zur Behebung einer negativen Situation.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Anzahl Modulgruppen und Immissionsorte, der Resultataufbereitung und der Integration in das Gutachten
Kontakt
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