
Die Gemeinde ist in der Regel Erstinstanz im Baubewilligungsverfahren und für die Abklärungen zuständig (im Rahmen kantonal geregelter Zuständigkeiten).
Rechtssichere, nachvollziehbare Beurteilung von Blend-/Lichtimmissionen – geeignet auch für kleinere Gemeinden bis hin zu Städten.
Kurzübersicht PV-Anlagen für Gemeinden enthält auf einer Seite zusammengefasst die drei grundsätzlichen Umstände in denen sich eine Gemeindeverwaltung bezüglich PV-Blendungen wiederfinden kann und wie generell vorzugehen ist.
Merkblatt PV-Anlagen für Gemeinden (3 Seiten) enthält eine detailliertere Darlegung zu Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten sowie eine Schritt für Schritt-Checkliste, welche das Vorgehen einer Gemeinde abbildet.
Aus unserer langjährigen Praxis können wir die vier häufigsten Fehler im Gemeindevorgehen festhalten