Schattensimulationen / Schattengutachten werden vor allem in folgenden Situationen erstellt:
- Wenn diese innerhalb eines Baubewilligungverfahrens gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Wenn in der Nachbarschaft ein Neubau oder einer Bauerweiterung geplant ist und Sie die Einhaltung der geltenden Regelungen überprüfen wollen. Diesbezügliche Vorschriften können kommunal, kantonal oder bundesweit sein.
- Wenn die zu erwartende Beschattung durch ein spezielles Planungsinstrument (Gestaltungsplan, Aeralbebaung, Quartierplanung, etc.) überprüft werden soll.
- Zur präventiven Information der Nachbarschaft bei Neuprojekten oder Bauerweiterungen.
- Zur Beurteilung von Schattenwürfen durch bestehende oder geplante nachbarschaftlich Bepflanzungen.
- Zur Überprüfung der Beschattung eines Naubauprojektes durch bestehende Nachbarvolumen.
- Zur Überprüfung des Schattenwurfs eines geplanten Gebäudes auf sich selbst (Selbstbeschattung).
Unsere Untersuchungen und Gutachten sind neutral und unabhängig. Wir erstellen keine Parteigutachten.