Beschattung durch Nachbargebäude

Details zum Thema Schatten

Gründe für die Erstellung eines Beschattungs-Gutachtens

Schattensimulationen / Schattengutachten werden vor allem in folgenden Situationen erstellt:

  • Wenn diese innerhalb eines Baubewilligungverfahrens gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Bei Nachbarschafts-Konflikten.
  • Wenn in der Nachbarschaft ein Neubau oder einer Bauerweiterung geplant ist und Sie die Einhaltung der geltenden Regelungen überprüfen wollen. Diesbezügliche Vorschriften können kommunal, kantonal oder national sein.
  • Wenn die zu erwartende Beschattung durch ein spezielles Planungsinstrument (Gestaltungsplan, Aeralbebaung, Quartierplanung, etc.) überprüft werden soll.
  • Zur präventiven Information der Nachbarschaft bei Neuprojekten oder Bauerweiterungen.
  • Zur Beurteilung von Schattenwürfen durch bestehende oder geplante nachbarschaftliche Bepflanzungen.
  • Zur Überprüfung der Beschattung eines Naubauprojektes durch bestehende Nachbarvolumen.
  • Zur Überprüfung des Schattenwurfs eines geplanten Gebäudes auf sich selbst (Selbstbeschattung).

 

Schattensimulationen und -gutachten für Windkraftanlagen (WKA) / Windenergieanlagen (WEA)

Wir erstellen umfassende Simulationen und Gutachten im Bereich der Windkraft, gestützt auf die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Gerne informieren wir Sie über weitere Details.

 

Unsere Untersuchungen und Gutachten sind neutral und unabhängig. Wir erstellen keine Parteigutachten.

Umfang eines Beschattungs-Gutachtens
  • Ausgangslage und Fragestellungen.
  • Berechnungsgrundlagen des Sonnenstandes, inkl. Berücksichtigung der natürlichen Topografie.
  • Weitere Datengrundlagen, deren Herkunft und Urheberschaft.
  • Bedeutung und Herleitung der rechtlich relevanten Rahmenbedingungen.
  • Simulationsberechnungen.
  • Laienverständliche Präsentation der Simulationsresultate.
  • Resultatbeurteilung und rechtliche Würdigung.
  • optional: Lösungsverschläge zur Behebung einer negativen Situation.
  • optional: Fragenbeantwortungen der Parteien im Rahmen von Zivilprozessen.