Rechtliche Fragen
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4. In der Schweiz gibt es kein Gesetz, welches Grenzwerte zu Blendungen enthält.
Wieso muss ich überhaupt etwas tun?
In der Schweiz gibt es weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe eine Festlegung von verbindlichen Grenzwerten.
Trotzdem gelten auf Bundesebene Gesetze, welche den Umgang mit störenden oder schädlichen Emissionen behandeln. Es sind diese Bestimmungen, welche in der juristischen Beurteilung zur Anwendung kommen. Punkt 6 gibt darüber genauere Auskunft.